Apple stellt Antrag auf Abweisung der Kartellrechtsklage des US-Justizministeriums

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Apple hat offiziell einen Antrag auf Abweisung der im Mai eingereichten Kartellrechtsklage des US-Justizministeriums (DOJ) gestellt. Apple argumentiert, dass die Regierung kein wettbewerbswidriges Verhalten, keinen Schaden für die Verbraucher und keine Monopolstellung auf dem Smartphone-Markt nachgewiesen hat. Dabei betont das Unternehmen, dass die Kartellgesetze dem Schutz der Verbraucher dienen sollten, nicht dem Schutz der Wettbewerber.

Apple verteidigt seine Geschäftspraktiken

Die Klage des DOJ konzentriert sich auf den Zugang von Drittanbietern zu Apple-Diensten und -Funktionen. Apple argumentiert jedoch, dass es bereits einen Präzedenzfall des Obersten Gerichtshofs gibt, der besagt, dass Unternehmen die Bedingungen für ihre Geschäfte mit Drittanbietern festlegen können. Apple argumentiert zudem, dass der Zwang, Hilfsmittel für Konkurrenten zu entwickeln, die Innovation hemmen könnte. Das Unternehmen führt den Vorschlag des DOJ, eine iMessage-App für Android zu entwickeln, als Beispiel für eine Übervorteilung an.

„iMessage ist Apples eigener, innovativer Nachrichtendienst, den Apple geschaffen hat, um das iPhone von der Konkurrenz abzuheben“, führt Apple aus. Apple betont in dem Zusammenhang, dass die Kartellgesetze Unternehmen nicht dazu zwingen sollten, Versionen ihrer Produkte für Wettbewerber zu entwickeln.

Wahlfreiheit der Verbraucher und Wettbewerb auf dem Markt

Apple stellt die Behauptung des DOJ infrage, dass das Unternehmen seine Kunden an sein Ökosystem gebunden hat. Vielmehr versichert das Unternehmen, dass Verbraucher, die mit seiner Politik unzufrieden sind, zu Geräten der Konkurrenz wechseln können und dies auch tun. Dabei verweist Apple auf seinen Marktanteil von rund 65 Prozent als Beweis dafür, dass man einem starken Wettbewerb durch Unternehmen wie Google und Samsung ausgesetzt ist.

Zudem weist Apple in dem Antrag darauf hin, dass das DOJ nicht nachgewiesen hat, inwiefern Apples angebliche Beschränkungen für „Super-Apps“, Cloud-Streaming, digitale Wallets, Messaging-Apps und konkurrierende Smartwatches den Verbrauchern geschadet oder ihre Smartphone-Wahl beeinflusst haben. Bei „Super Apps“ handelt es sich um digitale Plattformen, die über herkömmliche Funktionsweisen von Apps hinausgehen, indem sie eine Vielzahl von Dienstleistungen in einer einzigen App integrieren.

Wie geht es weiter?

Der Antrag auf Klageabweisung ist ein Standardschritt im Rechtsstreit. Während die Gerichte in diesem Stadium oft die Kläger bevorzugen, will Apple beweisen, dass die Ansprüche des DOJ rechtlich nicht haltbar sind. Das Unternehmen warnt davor, dass im aktuellen Fall versucht wird, eine „neue Theorie der kartellrechtlichen Haftung“ aufzustellen, die den Gerichten eine noch nie dagewesene Autorität bei der Entscheidung über das Produktdesign verleihen könnte.

Wie MacRumors berichtet, hat das Justizministerium nach Apples Antrag auf Klageabweisung bis zum 12. September Zeit, einen Einspruch einzureichen. Danach wird Apple am 10. Oktober einen Antwortschriftsatz einreichen, und danach könnte es zu einer Anhörung kommen. Eine Entscheidung über den Antrag auf Klageabweisung wird für Ende 2024 oder Anfang 2025 erwartet.

Sollte der Antrag abgelehnt werden, wird der Fall wahrscheinlich verschiedene Stadien durchlaufen, einschließlich der Offenlegung, des Urteils im Schnellverfahren und möglicherweise eines Prozesses. Dieser Rechtsstreit könnte sich bis ins Jahr 2028 oder darüber hinaus erstrecken und erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftspraktiken von Apple und die Technologiebranche im Allgemeinen haben.

Kategorie: Apple

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